Bereitstellung des Widgets „Gartenfreund – Anfragen Konfigurator“

Präambel

Der Kunde benötigt zur Durchführung seiner Geschäftsprozesse ein Widget, welches ihn bei der Anfrage von Gartengestaltung unterstützt.

Der Anbieter bietet die zeitweise Nutzung eines solches Widgets über eine Telekommunikationsverbindung gegen Entgelt an.

Das Widget wird als Widget-Code (JS, iframe oder direktem Link auf einer Website) eingebunden. Der Nutzer konfiguriert eine Gestaltungs-Anfrage durch die Auswahl verschiedener Garten-Elemente und der Angabe weiterer Details und Kontaktdaten. Eine Übersicht der konfigurierten Anfrage wird per Mail an den Nutzer und an den Kunden verschickt.

Mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragspartner, dass der Anbieter dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für das benötigte Widget zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung zur Verfügung stellt.

  1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der in Anhang 1 vereinbarten Softwareanwendung (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: ANWENDUNG) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der ANWENDUNG und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der ANWENDUNG in im Anhang 1 vereinbarten Umfang durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

  1. Bereitstellung von ANWENDUNG 
    1. Der Anbieter hält ab dem in Anhang 1 vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: SERVER) die in Anhang 1 vereinbarte ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
    2. Der Anbieter haftet dafür, dass die bereit gestellte ANWENDUNG

    1. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von wesentlichen Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden einhergehen, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens 4 Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen.
    2. Die ANWENDUNG wird auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
    3. Übergabepunkt für die ANWENDUNG ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
    4. Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden werden in Anhang 1 getroffen. Für Änderungen am technischen System des Anbieters gilt die Widerspruchslösung der Ziffer 2.4 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
  1. Technische Verfügbarkeit der ANWENDUNG
    1. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der ANWENDUNG von 99,0% im Jahresmittel am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

  1. Nutzungsrechte an und Nutzung der ANWENDUNG, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
    1. Nutzungsrechte an der ANWENDUNG
      1. Der Kunde erhält an der ANWENDUNG sowie den dort enthaltenen Bildern einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
      2. Eine physische Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
      3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
      4. Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
      5. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
    2. Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
      1. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern.

    1. Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
      1. Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
      2. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in 4.1 oder 4.2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
  1. Entgelt
    1. Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der ANWENDUNG setzt sich aus einer Grundpauschale und aus nutzungsabhängigen Vergütungen nach Maßgabe von Ziffer 5.2 bis 5.3 zusammen.
    2. Die im Anhang 1 vereinbarten Gebühren werden monatlich im Nachhinein berechnet. Die Rechnung wird 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
    3. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
  2. Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe
    1. Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
    3. Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Ziffer 6.1 und 6.2 bleiben unberührt.
    4. Ein Vertragspartner ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Laufzeit, Kündigung
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem in Anhang 1 vereinbarten Zeitpunkt.
    2. Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, so verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um 3 Monate (beim Abschluss eines Quartalsabos) und um 12 Monate (bei Abschluss eines Jahresabos)
    3. Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 8 Werktagen möglich. Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als 14 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.
    4. Ungeachtet der Regelung in Ziffer 7.3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Höhere Gewalt
    1. Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
    1. Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    2. Anhänge sind in ihrer jeweils gültigen, dh. von beiden Vertragspartnern unterzeichneten, Fassung Bestandteil dieses Vertrags.
    3. Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrags und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    4. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
    5. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iS von Ziffer 9.4 rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
    6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für Ravensburg zuständige Gericht.

Leistungsbeschreibung:

Bei dem ANWENDUNG „Gartenfreund – Ihr Anfragekonfigurator“ handelt es sich um eine Software die der Kunde auf seiner Homepage einbindet. Der Nutzer konfiguriert eine Gestaltungs-Anfrage durch die Auswahl verschiedener Garten-Elemente und der Angabe weiterer Details und Kontaktdaten. Eine Übersicht der konfigurierten Anfrage wird per Mail an den Nutzer und den Kunden verschickt. Voraussetzung ist eine Homepage auf der die Anwendung eingebunden werden kann. Die Anwendung ist für PC, Laptop, Tablet und Smartphone angepasst. Nicht Gegenstand ist die Homepage, sowie eine funktionierende Emailadresse, an welche die Kundenanfragen gesendet werden.

Lieferung:

Das Widget wird als Widget-Code (JS), iframe und direktem Link (wird per Mail übermittelt) bereitgestellt. Für die Einbindung des Codes in die Homepage des Kunden ist dieser verantwortlich.

Dem Kunden sind Anpassungen/Änderungen des Inhalts bzw. der Bilder im Widget nicht möglich. Die Hintergrund- und Menüfarbe sind frei wählbar und werden nach Wunsch des Kunden einmalig kostenfrei durch den Anbieter eingestellt. Weitergehende Anpassungsleistungen sind nicht geschuldet.

Die Anschrift des Kunden wird als Briefkopf für die Übersicht der konfigurierten Anfrage eingefügt.

Preise siehe Website www.garten-freund.eu

Vertragsbeginn:

Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags.

Übertragung von Nutzungsrechten an Bildern/Bilddateien und Produktbeschreibungen

Präambel

Der Lizenznehmer stellt ein Widget her, welches beliebig oft zur Verwendung auf verschiedenen Websites, von Ihm und von Ihm beauftragten Dritten vervielfältigt wird.  Hierbei handelt es sich um einen Konfigurator der zur Aufnahme und Übertragung von Kundenanfragen im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus dient. Der Lizenzgeber stellt Alessandro Altieri (Altieri Solutions) Bilder und Produktbeschreibungen zur Verfügung, damit er diese für den Konfigurator verwenden darf. Das Widget kann als Widget-Code(JS), iframe oder direktem Link eingebunden werden.

§ 1 Einräumung von Rechten an den Vertragsgegenständen

  1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer hiermit das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Werk im Rahmen der Website umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets. Der Lizenznehmer ist allerdings nicht berechtigt, Nutzern der Website eine dauerhafte Speicherung der Werke (Download) zu gestatten. Insbesondere räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:
    a) Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, dh. das Recht, das Werk, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
    b) das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, dh. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
    c) das Recht der öffentlichen Wiedergabe, dh. das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
    d) das Bearbeitungsrecht, dh das Recht das Werk, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website zu digitalisieren;
    e) das Werberecht, dh. das Recht, das Werk für die Bewerbung der Website, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu verwenden.
  2. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
  3. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, in Hinblick auf die Durchführung dieses Vertrags den jeweiligen Titel der Werke sowie Namen, Titel, Logos und Abbildungen sowohl des Lizenzgebers als auch des Urhebers des Werks auf der Website und in der einschlägigen Werbung für die Website zu verwenden.
  4. Der Übergang der Rechte erfolgt mit Vertragsunterzeichnung und Zusendung des jeweiligen Exemplars nach § 2 durch den Lizenzgeber.

§ 2 Pflichten des Lizenzgebers

Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer unverzüglich nach Unterzeichnung dieses Vertrags, spätestens aber nach drei Werktagen, ein Exemplar des jeweiligen Werks in elektronischer Form zu liefern.

§ 3 Pflichten des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber an der Stelle auf der Website, an der er die Werke einbindet, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Werken zu nennen. Diese Nennung erfolgt durch einen Hyperlink zu der vom Lizenzgeber genannten URL unmittelbar neben dem jeweiligen Werk.

§ 4 Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung des Lizenznehmers

  1. Der Lizenzgeber garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die dem Lizenznehmer in § 1 dieses Vertrags genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Lizenzgeber garantiert außerdem, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Lizenzgeber, dass die Werke bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den Lizenzgeber vorgehen wird. Der Lizenzgeber garantiert, dass durch die Verwendung der Werke im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Werke einverstanden sind.
  2. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Lizenznehmer in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Lizenzgeber bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser dem Lizenznehmer unverzüglich mitzuteilen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Lizenzgebers hat dieser im Vorwege mit dem Lizenznehmer abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Lizenznehmer durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
  3. Die in Abs. 2 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass der Lizenznehmer die Werke entgegen den in diesem Vertrag festgehaltenen Bestimmungen, insbesondere entgegen dem § 1 benutzt.

§ 5 Vertragslaufzeit, Dauer der Rechtseinräumung

  1. Die Nutzungsdauer erfolgt bis auf Widerruf.
  2. Die Parteien verzichten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  3. Nach Ablauf der Nutzungsrechte hat der Lizenznehmer innerhalb von 2 Wochen das überlassene Bildmaterial aus dem Widget zu entfernen und sämtliche in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke und Bearbeitungen hiervon zu löschen.

§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die vertragsgegenständliche Rechtseinräumung erfolgt für den Lizenznehmer kostenfrei.

§ 7 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit dem Ende dieses Lizenzvertrags fallen alle Rechte des Lizenznehmers an den Lizenzgeber zurück. Der Lizenznehmer hat alle körperlichen Vervielfältigungsstücke der Werke an den Lizenzgeber unverzüglich herauszugeben und alle elektronischen Kopien unverzüglich zu löschen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das LG München I, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.
  2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  3. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, dem Lizenznehmer jede Änderung seiner Anschrift mittels eingeschriebenen Briefs schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungspflichten des Lizenznehmers nach diesem Vertrag und nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die im Vertragsrubrum genannte Anschrift des Lizenzgebers, bzw. die jeweils zuletzt per eingeschriebenen Brief mitgeteilte Anschrift des Lizenzgebers.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieses Vertrags.

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG

1. Allgemeine Bestimmungen und Auftragsgegenstand 

2. Vertragslaufzeit und Kündigung 

Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Weisungen des Auftraggebers 

3.1 Dem Auftraggeber steht ein umfassendes Weisungsrecht in Bezug auf Art, Umfang und Modalitäten der Datenverarbeitung ggü. dem Auftragsverarbeiter zu. In dieser Rolle kann er insbesondere die unverzügliche Löschung, Berichtigung, Sperrung oder Herausgabe der vertragsgegenständlichen Daten verlangen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Weisungen des Auftraggebers Folge leisten, sofern keine berechtigten vertraglichen oder gesetzlichen Interessen entgegenstehen.

4. Kontrollbefugnisse des Auftraggebers 

5. Allgemeine Pflichten des Auftragsverarbeiters 

6. Technische und organisatorische Maßnahmen 

7. Unterstützungspflichten des Auftragsverarbeiters 

8. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmer) 

9. Mitteilungspflichten des Auftragsverarbeiters 

10. Vertragsbeendigung, Löschung und Rückgabe der Daten 

Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung bzw. nach Beendigung dieses Vertrags hat der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zu- rückzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der betreffenden Daten mehr besteht (z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Maßnahmen des Auftragsverarbeiters in geeigneter Weise zu überprüfen. Hierzu ist er insbesondere berechtigt, die einschlägigen Löschprotokolle und die betroffenen Datenverarbeitungsanlagen vor Ort in Augenschein zu nehmen.

11. Datengeheimnis und Vertraulichkeit 

12. Schlussbestimmungen 

Anlage 1 – Auftragsdetails 

Der vorliegende Vertrag umfasst (ggf. im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag) folgende Leistungen:

Erstellung, Planung und Ausführung von Werbemaßnahmen für Online- und Printmedien. Server-Hosting und Domains für Internetseiten und Onlineshops.

Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden regelmäßig folgende Datenarten verarbeitet: Personenstammdaten, Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail),

Bei dem Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen handelt es sich um: Kunden, Mitarbeiter, Interessenten, Dienstleister, Lieferanten

Der Zugriff auf die betroffenen Daten geschieht in folgender Weise: SSL-Verschlüsselt über E-Mail-Client und Browser

Der Auftraggeber unterliegt den Geheimnisschutzregeln von § 203 StGB, die auch vom Auftragsverarbeiter zu beachten sind.

Anlage 2 – Liste der bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragsverarbeiters nach Art. 32 DSGVO 

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten um. Die Maßnahmen wurden im Einklang mit Art. 32 DSGVO festgelegt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. 

I. Zweckbindung und Trennbarkeit 

Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden:

physikalisch getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen oder Datenträgern Logische Mandantentrennung (softwareseitig)
Berechtigungskonzept
Verschlüsselung von Datensätzen, die zu demselben Zweck verarbeitet werden Versehen der Datensätze mit Zweckattributen / Datenfeldern / Signaturen

Bei pseudonymisierten Daten: Trennung der Zuordnungsdatei und der Aufbewahrung auf einem getrennten und abgesicherten IT-System

Trennung von Produktiv- und Testsystem Sonstige:

II. Vertraulichkeit und Integrität 

Folgende Maßnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Integrität der Systeme des Auftragsverarbeiters:

1. Verschlüsselung

Die im Auftrag verarbeiteten Daten bzw. Datenträger werden in folgender Weise verschlüsselt: SSL-Verschlüsselung zum CRM-System

2. Pseudonymisierung

„Pseudonymisierung“ bedeutet, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine Identifizierung der betroffenen Person ohne Hinzuziehung weiterer Informationen ausschließt (z.B. Verwendung von Fantasienamen, die ohne zusätzliche Informationen keiner bestimmten Person zugeordnet werden können).

Nein.

3. Es wurden folgende Maßnahmen getroffen, um Unbefugte am Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu hindern (Zutrittskontrolle):

Alarmanlage
Absicherung von Gebäudeschächten Automatisches Zugangskontrollsystem Chipkarten-/Transponder-Schließsystem

Schließsystem mit Codesperre
Manuelles Schließsystem
Biometrische Zugangssperren Videoüberwachung der Zugänge Lichtschranken / Bewegungsmelder Sicherheitsschlösser
Schlüsselregelung (Schlüsselausgabe etc.) Personenkontrolle beim Pförtner / Empfang Protokollierung der Besucher

Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal Sorgfältige Auswahl von Wachpersonal Tragepflicht von Berechtigungsausweisen Zutrittskonzept / Besucherregelung Sonstige:

4. Es wurden folgende Maßnahmen getroffen, die die Nutzung der Datensysteme durch unbefugte Dritte verhindern (Zugangskontrolle):

Zuordnung von Benutzerrechten
Erstellen von Benutzerprofilen
Passwortvergabe
Passwort-Richtlinien (regelmäßige Änderung, Mindestlänge, Komplexität etc.) Authentifikation mit biometrischen Verfahren

Authentifikation mit Benutzername / Passwort
Zuordnung von Benutzerprofilen zu IT-Systemen Gehäuseverriegelungen
Einsatz von VPN-Technologie bei der Übertragung von Daten Verschlüsselung mobiler IT-Systeme

Verschlüsselung mobiler Datenträger Verschlüsselung der Datensicherungssysteme Sperren externer Schnittstellen (USB etc.) Sicherheitsschlösser
Schlüsselregelung (Schlüsselausgabe etc.) Personenkontrolle beim Pförtner / Empfang Protokollierung der Besucher
Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal Sorgfältige Auswahl von Wachpersonal Tragepflicht von Berechtigungsausweisen

Einsatz von Intrusion-Detection-Systemen
Einsatz von zentraler Smartphone-Administrations-Software (z.B. zum externen Löschen von Daten) Einsatz von Anti-Viren-Software
Verschlüsselung von Datenträgern in Laptops / Notebooks
Einsatz einer Hardware-Firewall
Einsatz einer Software-Firewall
Sonstige:

5. Es wurden folgende Maßnahmen getroffen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle):

Berechtigungskonzept
Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator

regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Zugriffsrechte (insb. bei Ausscheiden von Mitarbeitern o.Ä.)

Anzahl der Administratoren ist das „Notwendigste“ reduziert Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge, Passwortwechsel

Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten

Sichere Aufbewahrung von Datenträgern
physische Löschung von Datenträgern vor Wiederverwendung
ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern (DIN 66399)
Einsatz von Aktenvernichtern bzw. Dienstleistern (nach Möglichkeit mit Datenschutz-Gütesiegel) Protokollierung der Vernichtung
Verschlüsselung von Datenträgern
Sonstige:

6. Mit Hilfe folgender Maßnahmen kann nachträglich überprüft und festgestellt werden, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle).

Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten

Erstellen einer Übersicht, aus der sich ergibt, mit welchen Applikationen welche Daten eingegeben, geändert und gelöscht werden können.

Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)

Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen worden sind

Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts

Sonstige:

7. Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle).

Auswahl des Auftragsverarbeiters unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbesondere hinsichtlich Datensicherheit)

vorherige Prüfung der und Dokumentation der beim Auftragsverarbeiter getroffenen Sicherheitsmaß- nahmen

schriftliche Weisungen an den Auftragsverarbeiter (z.B. durch Auftragsverarbeitungsvertrag) Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters auf das Datengeheimnis Auftragsverarbeiter hat Datenschutzbeauftragten bestellt
Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags

Wirksame Kontrollrechte gegenüber dem Auftragsverarbeiter vereinbart laufende Überprüfung des Auftragsverarbeiters und seiner Tätigkeiten Vertragsstrafen bei Verstößen
Sonstige:

8. Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der Weitergabe (physisch und / oder digital) nicht von Unbefugten erlangt oder zur Kenntnis genommen werden können (Transport- bzw. Weitergabekontrolle):

Einsatz von VPN-Tunneln
Verschlüsselung der Kommunikationswege (z.B. Verschlüsselung des EMail-Verkehrs) Verschlüsselung physischer Datenträger bei Transport
Sonstige:

II. Verfügbarkeit, Wiederherstellbarkeit und Belastbarkeit der Systeme 

Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme jederzeit einwandfrei funktionieren und personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
Klimatisierung der Serverräume
Geräte zur Überwachung von Temperatur und Feuchtigkeit in Serverräumen Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen
Feuer- und Rauchmeldeanlagen in Serverräumen
Feuerlöschgeräte in Serverräumen
Alarmmeldung bei unberechtigten Zutritten zu Serverräumen
Erstellen eines Backup- & Recoverykonzepts
Testen von Datenwiederherstellung
Erstellen eines Notfallplans
Aufbewahrung von Datensicherung an einem sicheren, ausgelagerten Ort

Serverräume nicht unter sanitären Anlagen
In Hochwassergebieten: Serverräume über der Wassergrenze belastbares Datensicherungs- und Widerherstellungskonzept vorhanden Sonstige:

III. Besondere Datenschutzmaßnahmen 

Es liegen schriftlich vor:

interne Verhaltensregeln Risikoanalyse Datenschutz-Folgenabschätzung Datensicherheitskonzept Wiederanlaufkonzept

Zertifikat: Sonstige:

IV. Überprüfung, Evaluierung und Anpassung der vorliegenden Maßnahmen 

Der Auftragsverarbeiter wird die in dieser Anlage niedergelegten technischen und organisatorischen Maß- nahmen im Abstand von 3 Jahren und anlassbezogen, prüfen, evaluieren und bei Bedarf anpassen.

Anlage 3 – Liste der bestehenden Subunternehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 

ALPENBLICKDREI Werbeagentur GmbH

Lindauer Straße 25

88069 Tettnang